
Berufsunfähigkeitsversicherung: Ich setze Ihre Ansprüche durch
Wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können
Eine schwere Erkrankung, ein Unfall oder eine psychische Belastung kann dazu führen, dass der bisherige Beruf dauerhaft oder für längere Zeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll in dieser Situation finanzielle Sicherheit bieten.
Wann liegt Berufsunfähigkeit vor?
Ob ein Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung besteht, richtet sich in erster Linie nach den konkreten Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags. Entscheidend ist regelmäßig die Frage, ob und in welchem Umfang Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls noch in der Lage sind, Ihren zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben. Dabei kommt es nicht allein auf die Diagnose an. Maßgeblich ist vielmehr, wie sich die gesundheitlichen Einschränkungen konkret auf ihre berufliche Tätigkeit auswirken.
Deshalb ist eine genaue Betrachtung Ihres bisherigen Berufs besonders wichtig.
Arbeitsabläufe, Tätigkeiten, Verantwortlichkeiten und die tatsächliche Ausgestaltung des Arbeitsplatzes können für die rechtliche Beurteilung eine erhebliche Rolle spielen.
Der Berufsunfähigkeitsversicherer zahlt nicht?
Eine Ablehnung der Berufsunfähigkeitsrente bedeutet nicht automatisch, dass tatsächlich kein Anspruch besteht. Versicherer lehnen Leistungsanträge beispielsweise mit der Begründung ab, dass der erforderliche Grad der Berufsunfähigkeit nicht erreicht werde, die gesundheitlichen Einschränkungen nicht ausreichend nachgewiesen seien oder eine andere Tätigkeit noch ausgeübt werden könne. Auch bei der Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflichten, bei Nachfragen zur Krankheitsgeschichte oder bei der späteren Einstellung einer bereits bewilligten BU-Rente können erhebliche rechtliche Fragen entstehen.
Ich prüfe die Argumentation des Versicherers und beurteile, welche Ansprüche Ihnen nach dem Versicherungsvertrag und den gesetzlichen Vorschriften zustehen.
Ablehnung des Leistungsantrag
Der Versicherer hat Ihren Antrag auf Berufsunfähigkeitsleistungen abgelehnt? Dann sollte die Begründung genau geprüft werden. Nicht jede Einschätzung des Versicherers ist rechtlich zutreffend.
Verweisung auf eine andere Tätigkeit
Je nach Versicherungsvertrag kann die Frage eine Rolle spielen, ob Sie auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden können. Ob eine solche Verweisung zulässig ist, hängt unter anderem von den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab.
Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten
Versicherer überprüfen teilweise, ob bei Antragstellung Gesundheitsfragen vollständig und richtig beantwortet wurden. Hier können komplexe rechtliche Fragen entstehen, insbesondere wenn der Versicherer den Vorwurf einer Anzeigepflichtverletzung erhebt.
Einstellung der Berufsunfähigkeitsrente
Auch wenn die Versicherung zunächst Leistungen erbringt, kann sie später im Rahmen einer Nachprüfung zu dem Ergebnis kommen, dass die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit nicht mehr vorliegen. Eine solche Leistungseinstellung sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden.
Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen und Freiberuflern
Bei Selbstständigen und Freiberuflern stellt sich häufig eine besondere Frage:
Welche konkrete berufliche Tätigkeit wurde tatsächlich ausgeübt und wie ist diese Tätigkeit organisiert? Insbesondere bei Unternehmern kann es darauf ankommen, welche Aufgaben die versicherte Person persönlich wahrgenommen hat und ob eine zumutbare Umorganisation des Betriebs möglich ist. Hier ist eine genaue Darstellung der bisherigen beruflichen Tätigkeit besonders wichtig.
Warum anwaltliche Beratung?
Bei Streitigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung treffen medizinische und rechtliche Fragen aufeinander. Es geht nicht allein darum, welche Erkrankung vorliegt, sondern insbesondere darum, welche konkreten Auswirkungen diese Erkrankung auf die Ausübung des versicherten Berufs hat und welche Regelungen Ihr Versicherungsvertrag vorsieht. Eine frühzeitige Prüfung kann helfen, die eigene Position gegenüber dem Versicherer klar und rechtlich fundiert darzustellen. Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht?
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde oder die Versicherung die Zahlung der BU-Rente einstellen möchte, sollten Sie die Entscheidung nicht ohne rechtliche Prüfung akzeptieren.
Bitte schildern Sie mir Ihren Fall kurz per Mail.
Ich prüfe, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und wie Ihre Ansprüche gegenüber dem Versicherer am besten durchgesetzt werden können.
Rita Schirmbeck
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Versicherungsrecht
rechtsanwalt@berlin.de
info@ratvokat.de
Kanzlei Potsdam
Alleestrasse 10 A
14469 Potsdam

Kanzlei Berlin
Kurfürstendamm 102
10711 Berlin
